“Das weiße LED-Licht an den KI-Brillen von Meta und Ray-Ban zeigt Umstehenden deutlich, dass gefilmt oder fotografiert wird. Deshalb seien die Brillen keine verbotenen, als Alltagsgegenstand getarnten Aufnahmegeräte nach § 8 TDDDG.”
Irreführend. Laut Prüfung der Hamburger Datenschutzaufsicht ist das LED-Signal je nach Entfernung, Blickwinkel und Licht nur eingeschränkt wahrnehmbar. Bei einer KI-Funktion der zweiten Generation leuchtet es gar nicht. Umfragen und Studien zeigen zudem, dass viele Menschen das Licht nicht als Aufnahmesignal verstehen.
Die Behauptung: Das weiße LED-Licht an den KI-Brillen von Meta und Ray-Ban soll für Umstehende deutlich zeigen, dass gefilmt oder fotografiert wird. Deshalb handle es sich nicht um verbotene, als Alltagsgegenstand getarnte Aufnahmegeräte.
Bewertung: Irreführend. Die Datenschutzaufsicht in Hamburg hat die Brillen technisch geprüft. Ergebnis: Das Signal ist in vielen Alltagssituationen schlecht zu sehen, bei einer KI-Funktion der zweiten Generation leuchtet es gar nicht. Eine repräsentative Umfrage und Studien aus der Forschung stützen diesen Befund.
Vertreten wird die Einschätzung vor allem von der Bundesnetzagentur, die für das Verbot getarnter Aufnahmegeräte zuständig ist. Die Behörde sagte der FAZ und Reuters, Smart Glasses seien „nicht verboten, sofern die Aufnahmefunktion etwa durch ein optisches Signal deutlich erkennbar ist“. Gegenüber CORRECTIV erklärte sie, sie habe die Brillen „aus verschiedenen Entfernungen und mit verschiedenen Lichtverhältnissen“ angesehen. Dabei sei das Licht „auch aus einer Entfernung von bis zu fünf Metern, für einen unbeteiligten Dritten klar erkennbar gewesen“ (CORRECTIV, 27.08.2026).
Auch Meta vertritt diese Position. Laut HateAid sagt der Konzern, „an dem Mini-LED-Licht könnten Menschen zweifelsfrei erkennen, dass sie gefilmt würden“. Eine Meta-Sprecherin verwies darauf, „dass die Datenbrillen bereits 2022 von der deutschen Bundesnetzagentur geprüft worden seien“. Eine öffentlich abrufbare Originalquelle mit eigener URL für diese Aussagen ließ sich nicht finden.
Das deutsche Recht verbietet Geräte, die Alltagsgegenständen ähneln und dazu geeignet und bestimmt sind, Bild oder Ton heimlich aufzuzeichnen (§ 8 TDDDG) (CORRECTIV, 10.09.2026
). Die Bundesnetzagentur stellt darauf ab, ob ein unbeteiligter Dritter erkennen kann, dass er aufgezeichnet wird. Deshalb entscheidet die Sichtbarkeit des LED-Lichts darüber, ob ein Verbot in Frage kommt.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs ist in Deutschland für Meta zuständig. Seine Behörde hat die Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten und zweiten Generation untersucht. Laut dem Abschlussbericht ist die LED „abhängig von Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur eingeschränkt wahrnehmbar“. „Das bloße Aufleuchten der LED alleine genügt nicht, um die Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren.“ (Prüfbericht HmbBfDI)
CORRECTIV hat die Details ausgewertet (CORRECTIV, 10.09.2026
):
Draußen und bei Sonne ist das Licht besonders schlecht zu erkennen. Zuverlässig sehen es nur Menschen, die aus der Nähe fast frontal auf die Brille schauen.
Bei der KI-Funktion, etwa wenn die Brille eine Speisekarte übersetzt, leuchtet die LED bei der ersten Generation nur schwach und bei der zweiten gar nicht.
Beim Abdecken: Ob die LED verdeckt ist, prüfte die Brille bei Videos nur zum Start. Wer das Licht während einer laufenden Aufnahme abklebte, konnte weiterfilmen.
Die Bundesnetzagentur hat die zweite Generation bisher nicht geprüft. Eine Neubewertung plant sie derzeit nicht.
Zwei Einschränkungen gehören zur fairen Einordnung. Erstens geht aus dem Hamburger Bericht nicht immer klar hervor, aus welchen Entfernungen und Winkeln getestet wurde. Zweitens stoppt die Brille laut Notebookcheck seit Anfang September die Aufnahme, „sobald jemand die Leuchte abklebt“. Die Probleme mit der Sichtbarkeit löst ein solches Update aber nicht (Notebookcheck).
Selbst wenn das Licht zu sehen ist, verstehen es viele nicht. Civey hat im Auftrag der Organisation HateAid rund 5.000 Erwachsene befragt. „Fast die Hälfte der Befragten (47 %) gab in einer repräsentativen Umfrage an, nicht zu wissen, was das Licht bedeute.“ „Weitere 14 % deuten es fälschlicherweise als Hinweis für eine Internetverbindung oder den niedrigen Akkustand der Brille.“ Außerdem trauen sich 65 Prozent nicht sicher zu, Smart Glasses von normalen Brillen zu unterscheiden (HateAid; CORRECTIV, 18.09.2026
). HateAid fordert ein Verkaufsverbot, hat also ein eigenes Interesse an diesem Ergebnis. Die Zahlen passen aber zu dem, was die Forschung findet.
Studien aus der Mensch-Computer-Interaktion kommen zu ähnlichen Ergebnissen:
Befragung von Trägern und Umstehenden: In einer Studie, die auf der Konferenz CHI 2026 erschienen ist, hielten „nur 41.3% of bystanders and 35.3% of wearers“ die LED für ausreichend, also nur 41,3 Prozent der Umstehenden und 35,3 Prozent der Träger. Als Gründe nannten die Befragten, die Lichter seien zu klein und würden leicht übersehen. Außerdem „become invisible in bright environments“, werden sie also in heller Umgebung unsichtbar (ACM, doi:10.1145/3772318.3791848).
Studie mit Nutzern der Vorgängerbrille: Eine CHI-Studie von 2024 mit Menschen, die Ray-Ban Stories trugen, kommt zu dem Schluss, dass „LEDs are bad privacy indicators, and bystanders often do not understand what they signify“. LEDs sind demnach schlechte Datenschutz-Signale, deren Bedeutung Umstehende oft nicht verstehen. Selbst die Träger bezweifelten, dass das Licht in belebter Umgebung genug auffällt (ACM, doi:10.1145/3613904.3642242).
Das Problem ist nicht neu. Schon beim Vorgängermodell von 2021 war das Licht laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz schwer zu sehen. Damals kritisierte die irische Datenschutzbehörde das Signal, und Meta vergrößerte unter anderem die LED (CORRECTIV, 27.08.2026).
In Deutschland sind bereits zwei mutmaßliche Fälle dokumentiert, in denen Frauen heimlich mit Smart Glasses gefilmt wurden: an der Hamburger Alster und auf dem Oktoberfest. Potsdam hat die Brillen in Schwimmbädern und Saunen verboten. Hamburg plant ein Verbot auch für Bus und Bahn. Digitalpolitikerinnen von SPD, Grünen und Linken widersprechen der Bundesnetzagentur. Carolin Wagner (SPD) nennt die Kennzeichnung per LED „absolut unzureichend“ (CORRECTIV, 18.09.2026
).
Die Brillen haben ein Aufnahmelicht, das ist richtig. Dass Aufnahmen dadurch „klar erkennbar“ sind, stimmt aber nur unter günstigen Bedingungen: aus der Nähe, von vorn und ohne starkes Tageslicht. Bei einer KI-Funktion der zweiten Generation fehlt das Signal ganz, und diese Generation hat die Bundesnetzagentur noch nicht geprüft. Die Mehrheit der Befragten kann das Licht zudem nicht als Aufnahmesignal einordnen. Die Behauptung ist deshalb irreführend. Ob die Brillen gegen § 8 TDDDG verstoßen, müssen am Ende die Behörden und Gerichte entscheiden.