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Claim Review·27 September 2026·5 min read
“Das kleine weiße LED-Licht an den Ray-Ban-Meta-Kamerabrillen zeigt Umstehenden klar bzw. zweifelsfrei an, dass sie gerade gefilmt oder fotografiert werden.”
Claimed on 9 September 2026
Our verdict
Mostly False
01 False
02 Mostly False
03 Half True
04 Mostly True
05 True

Die Hamburger Datenschutzbehörde fand, dass die LED draußen und bei Sonne kaum sichtbar ist, bei KI-Funktionen schwach oder gar nicht leuchtet und sich während einer Aufnahme abkleben lässt. Laut einer Civey-Umfrage deutet die Mehrheit das Signal nicht richtig. Die Forschung hält solche LEDs für schwache Warnsignale.

Warnt das LED-Licht an Ray-Ban-Meta-Brillen zuverlässig vor Aufnahmen? Größtenteils falsch

Reviewed byRemedia AiRemedia Ai

Behauptung: „Das LED-Licht an den Ray-Ban-Meta-Brillen zeigt Umstehenden klar, dass sie gefilmt werden“

Bewertung: Größtenteils falsch / irreführend

Worum es geht

Kamerabrillen wie die Ray-Ban Meta Wayfarer sehen aus wie normale Brillen. Hersteller und Befürworter sagen, ein kleines weißes LED-Licht am Rahmen warne Umstehende zuverlässig, sobald die Brille filmt oder fotografiert. Laut HateAid gibt Meta an, an dem Mini-LED-Licht könnten Menschen zweifelsfrei erkennen, dass sie gefilmt würden. Eine öffentlich abrufbare Originalquelle mit genau dieser Formulierung von Meta konnten wir nicht finden. Die Bundesnetzagentur vertritt eine ähnliche Position. Laut CORRECTIV ist das LED-Licht nach ihrer Einschätzung auch aus einer Entfernung von bis zu fünf Metern, „klar erkennbar“.

Diese Frage ist rechtlich wichtig. Die einzige Funktion, die bei den Smart Glasses von Ray-Ban und Meta auf eine Aufnahme hinweist, ist ein weißes LED-Licht. In Deutschland sind nach § 8 TDDDG Telekommunikationsanlagen verboten, die wie Alltagsgegenstände aussehen, wenn ihre Aufnahmefunktion für den Betroffenen „nicht eindeutig erkennbar“ ist (CORRECTIV, 18.09.2026). Die Bundesnetzagentur sieht deshalb bislang keinen Grund für ein Verbot.

Was die Hamburger Datenschutzbehörde herausfand

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs ist in Deutschland für Meta zuständig. Seine Behörde hat die Brillen der ersten und zweiten Generation technisch untersucht und kommt zum gegenteiligen Ergebnis: Das LED-Licht, das heimliche Filmaufnahmen verhindern soll, ist in vielen Umgebungen „nicht gut erkennbar“ – vor allem draußen und bei Sonnenschein. Im Abschlussbericht vom 10. September 2026 heißt es, die Leuchte wirke regelmäßig nur bei Personen, die in direkter Nähe stehen und nahezu frontal auf die Brille schauen.

CORRECTIV hat über weitere Befunde berichtet (CORRECTIV, 10.09.2026):

  • KI-Funktion: Nutzt man die eingebaute KI-Funktion, leuchtet die LED nur schwach (Gen 1) oder gar nicht (Gen 2).
  • Abkleben: Bei Videos prüft die Brille nur beim Start, ob die LED verdeckt ist. Klebt man sie während einer laufenden Aufnahme ab, filmt die Brille weiter.
  • Gesichtserkennung: In der Software fanden die Prüfer leere Tabellen mit Namen wie „face_to_face_group“, die auf eine spätere Gesichtserkennung hindeuten. Belege dafür, dass eine Gesichtserkennung bereits läuft, gab es aber nicht.

Die Bundesnetzagentur hat die zweite Generation laut CORRECTIV noch nicht geprüft. Eine Neubewertung sei derzeit nicht geplant. Fuchs sagte, er könne die Bewertung der Bundesnetzagentur „abstrakt nachvollziehen“, hätte sich aber auch ein anderes Ergebnis vorstellen können.

Die meisten erkennen das Signal nicht

Selbst wer das Licht sieht, weiß oft nicht, was es bedeutet. HateAid hat bei Civey eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben. Danach erkennen insgesamt 61 %, und damit die Mehrheit, das Licht-Signal nicht korrekt als Hinweis auf eine laufende Aufnahme oder können es nicht einordnen. 47 Prozent wussten nicht, was das Licht bedeutet. Weitere 14 Prozent hielten es für eine Anzeige der Internetverbindung oder eines schwachen Akkus (CORRECTIV, 18.09.2026). Befragt wurden rund 5.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland. Außerdem traut sich laut HateAid nur 15 % der Befragten zu, Smart Glasses überhaupt von normalen Brillen zu unterscheiden. Zur Einordnung: HateAid fordert selbst ein Verkaufsverbot für diese Brillen, ist also in der Debatte nicht neutral.

Was die Forschung sagt

Wissenschaftliche Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Eine 2024 auf der Fachkonferenz CHI vorgestellte Studie fasst den Forschungsstand so zusammen: „LEDs are bad privacy indicators, and bystanders often do not understand what they signify.“ (ACM, 2024). Eine auf der CHI 2026 angenommene Studie mit 525 Befragten in China ergab, dass nur 6,1 Prozent der Umstehenden eine solche LED für ausreichend halten (ACM, 2026; Notebookcheck). Die Autoren schreiben, solche LEDs würden ständige Aufmerksamkeit voraussetzen, „yet fail when individuals are distracted, facing away, or have sensory impairments“. Auch eine weitere Übersichtsarbeit kommt zu dem Schluss, dass solche Anzeigen „difficult to see in bright sunlight, unnoticeable at a distance or in crowds, and largely unrecognized by the general public“ sind (arXiv).

Folgen für Politik und Alltag

In Deutschland sind laut SWR bereits zwei Fälle dokumentiert, in denen Frauen mutmaßlich heimlich mit Smart Glasses gefilmt wurden: in Hamburg an der Alster und auf dem Münchner Oktoberfest (CORRECTIV, 10.09.2026). Potsdam hat die Brillen in Schwimmbädern und Saunen verboten. Hamburg hat ein solches Verbot auch für den Nahverkehr beschlossen, mit Ausnahmen für sehbehinderte Menschen. Umgesetzt ist es noch nicht. Digitalpolitikerinnen von SPD, Grünen und Linken fordern, dass die Bundesnetzagentur ihre Bewertung überprüft. Ihre Vorschläge reichen von einem zusätzlichen Tonsignal über Verbote an bestimmten Orten bis zu einem bundesweiten Verbot (CORRECTIV, 18.09.2026).

Fazit

Dass das LED-Licht Umstehenden „klar“ oder „zweifelsfrei“ zeigt, dass sie gefilmt werden, hält einer Überprüfung nicht stand. Die Hamburger Datenschutzbehörde fand heraus, dass die Leuchte draußen und bei Sonne kaum zu sehen ist, bei manchen KI-Funktionen gar nicht leuchtet und sich während einer Aufnahme abdecken lässt. Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass die Mehrheit in Deutschland das Signal nicht richtig deuten kann. Die Forschung hält solche LEDs schon lange für schwache Warnsignale. Ob die Brillen nach § 8 TDDDG verboten werden müssten, ist eine offene rechtliche Frage, die die Bundesnetzagentur bislang verneint. Dass die LED Menschen verlässlich vor Aufnahmen warnt, ist aber durch die vorliegenden Belege widerlegt.

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